Besteuerung einer aufgeschobenen Altersrente

Maßgebend für die Höhe des Besteuerungsanteils und somit des Rentenfreibetrags einer nachgelagert besteuerten Rente ist das »Jahr des Rentenbeginns«. Nachgelagert besteuert werden z.B. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.

 

Die Finanzverwaltung sieht als Rentenbeginn den Zeitpunkt an, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird. Der BFH hat in rechtlicher Übereinstimmung damit aktuell nochmals entschieden: Jahr des Rentenbeginns ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wird der Beginn des Renteneintritts auf Antrag des Rentenberechtigten über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben, ist der Zeitpunkt maßgeblich, den der Rentenberechtigte in Übereinstimmung mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen des für ihn geltenden Versorgungssystems als Beginn seiner aufgeschobenen Altersrente bestimmt. Erst zu diesem Zeitpunkt entsteht der rechtliche Anspruch auf die (aufgeschobene) Altersrente und nicht bereits zu dem – früheren und damit für den Rentenberechtigten steuerlich günstigeren – Zeitpunkt, in dem er die Altersgrenze erreicht hat. Das ist konsequent. Denn umgekehrt wird auch bei vorgezogenen Altersrenten – in diesen Fällen zugunsten der Rentenberechtigten – der für das frühere Renteneintrittsjahr festgelegte – geringere – Besteuerungsanteil angesetzt.

BFH vom 31.8.2022, X R 29/20; der Steuerzahler hat Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 2212/22)

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17. Juli 2024
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Kapitalverluste? Möchten Sie negative Kapitaleinkünfte mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen, die bei einem anderen Geldinstitut angefallen sind, geht das nur über die Einkommensteuererklärung. Dafür brauchen Sie eine sogenannte Verlustbescheinigung Ihrer Bank, die Sie bis spätestens 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragen müssen. Nur wenn der Antrag rechtzeitig bei der Bank vorliegt, erstellt diese neben einer Steuerbescheinigung auch eine separate Verlustbescheinigung über die angefallenen Verluste. Um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten von Anlagen bei verschiedenen Banken zu erreichen, füllen Sie die Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP aus. Gleichzeitig setzt die Bank den Verlustverrechnungstopf auf null zurück, damit es nicht zu einer doppelten Verlustberücksichtigung kommen kann. Ein Verlustvortrag in die Zukunft entfällt. Kapitalanlage: Verlustverrechnung bei Ehepaaren Eine Verlustbescheinigung müssen auch Ehepaare beantragen, die bei verschiedenen Banken Kapitalanlagen haben und daraus sowohl Gewinne als auch Verluste erzielen. Auch in diesen Fällen führt das Finanzamt nur dann eine Verlustverrechnung durch, wenn eine Verlustbescheinigung vorliegt. Ehegatten, die bei derselben Bank Gewinne und Verluste erzielt haben, müssen nicht unbedingt eine Verlustbescheinigung beantragen. Es reicht aus, wenn Sie bis spätestens 31.12.2023 einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilten – selbst wenn er nur über null Euro ist. Hinweis: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar: verfassungswidrig? Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden – und nicht mit den Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen. Das hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Ein auch für Kleinaktionäre wichtiges Thema!
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